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24 hours China Rule
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June 05, 2009
 24 hours China Rule

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit informieren, daß zum 1. Juli 2009 die sog. "24 hours China Rule" in Kraft treten wird.

Die hierin festgelegten Zollbestimmungen sehen vor, dass alle Containerreedereien den chinesischen Zollbehörden bestimmte Daten spätestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Ladehafen elektronisch übermitteln müssen.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen seitens der zuständigen Stellen keine Anforderungen über Dateninhalte vor, die über den Umfang der derzeitigen OOCL-Anforderungen für die B/L-Erstellung hinausgehen. Es ist daher ausreichend, wenn Sie uns Ihre B/L Instruktionen in bisher gewohnter Form, jedoch spätestens bis zu den in unseren Buchungsbestätigungen genannten Cut-Off-Zeiten zur Verfügung stellen.

Eine Übermittlung von Haus-B/L-Daten an die Zollbehörden ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.

Die "24 hours China Rule" gilt für alle Exporte nach China bzw. für alle Verladungen über Häfen in China. Ausgenommen hiervon sind Verschiffungen mit Löschhafen und Endbestimmung in Hongkong oder Macao.

Während der anstehenden 6-monatigen Übergangsphase kann es zu inhaltlichen Änderungen der "24 hours rules" kommen, über die wir Sie selbstverständlich kurzfristig informiert halten werden. 


Mit freundlichen Grüßen
OOCL (Deutschland) GmbH



China24hrs.pdf
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