Verehrte Kundschaft,
da es in letzter Zeit vermehrt zu fehlerhaften Informationen über Zollabfertigungen bei Bahnverladungen gekommen ist, bitten wir darum, folgende Punkte zu beachten: Wir weisen darauf hin, dass Bahncontainer zur Abfertigung abgelehnt werden, wenn vor Ankunft im Terminal keine BHT-Referenz vorliegt. Bei Ablehnung entstehen Kosten fuer mindestens zwei weitere Bahnlaeufe, die zu Lasten der Ware weiterbelastet werden.
Desweiteren erinnern wir daran, dass dem Customer Service bei einer Exportbuchung mitgeteilt werden muss, ob es sich bei der Ware um Gemeinschaftsware handelt bzw. ob ein spezielles Zollverfahren zur Anwendung kommt.
Kosten, die aus fehlenden oder nicht kompletten Angaben resultieren, gehen ebenfalls zu Lasten der Ware.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Ihre bekannten Ansprechpartner!
Orient Overseas Container Line Ltd
Zweigniederlassung Deutschland