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24 hours China Rule – Xiamen und Da Chan Bay
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January 13, 2012

24 hours China Rule – Xiamen und Da Chan Bay

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit informieren, dass die zum 01. Juli 2009 implementierte sog. ''24 hours China Rule'' weiter forciert wird.

Es wird erwartet, dass nach Xiamen als erstem Bestimmungshafen (s. newsletter 09.07.2011) die 24-hours-Rule nun auch für Da Chan Bay eingefuehrt wird.

Zur Erinnerung - die chinesischen Zollbestimmungen sehen vor, dass alle Containerreedereien den chinesischen Zollbehörden ihre Manifestdaten spätestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Ladehafen elektronisch übermitteln müssen.

Um eine fristgerechte Meldung gewährleisten zu können und somit alle Beteiligten vor Zollproblematiken zu bewahren, bitten wir nochmals um Einreichung der Shipping Instructions (SI) spaetestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten SI Cut-Off. Ein SI Cut-off wird fuer ALLE chinesischen Endbestimmungen zu beachten sein.

Wir bitten ebenso nochmals um Kenntnisnahme, dass für die Zollübertragung eine Advance Manifest Charge (AMC) i.H.v. EUR 20 anfällt.

Für jegliche nachträgliche Änderung nach SI-Einreichung wird eine Amendment Charge (AAC) i.H.v. EUR 30 für die erneute Zollübertragung, und eine Manifest Correction Charge (CMA) i.H.v. EUR 40 erhoben.

Mit freundlichen Gruessen
Orient Overseas Container Line Ltd.
Zweigniederlassung Deutschland

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