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Hamburg - Wegfall der Freihafenzone zum 01. Januar 2013
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October 11, 2012

Allgemeine Informationen zum Wegfall der Freihafenzone in Hamburg zum 01. Januar 2013

Alle offiziellen Infos finden Sie:  HIER (bitte anklicken)

Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg ist vom Bundestag verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit fallen aufwendige Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs an der Freizonengrenze weg. Auch die besonderen Überwachungsverfahren für die Lagerung und Behandlung von Gemeinschaftswaren im Hafengebiet werden nicht mehr notwendig sein.

Im gesamten Hamburger Hafen gelten dann nur noch die allgemeingültigen Regelungen für Seezollhäfen in der EU. Für die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über den Hamburger Hafen ergeben sich durch diese Entwicklung zum Teil deutliche Veränderungen in Bezug auf die Zollabfertigung und die gesetzlichen Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten.

Als Beispiele sind hier zu nennen:

  • Waren, die in die EU eingeführt werden sollen, sind unmittelbar nach Ankunft im Hamburger Hafen einer zollrechtlichen Behandlung zuzuführen.
  • Nichtgemeinschaftswaren können nur noch unter zollamtlicher Überwachung im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung oder einem Zolllager gelagert werden.
  • Zum Stichtag 1. Januar 2013 sind beim Übergang von der Freizone auf den Seezollhafen alle gelagerten Nichtgemeinschaftswaren in ein bewilligtes Zolllagerverfahren oder zur vorübergehenden Verwahrung anzumelden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Waren vor dem 1. Januar 2013 in jedes andere zulässige Zollverfahren z.B. zum zollrechtlich freien Verkehr abzufertigen.

Es wird für betroffene Unternehmen von großer Bedeutung sein, sich frühzeitig mit der neuen Situation und den veränderten Zollbestimmungen vertraut zu machen und diese im Hinblick auf die Relevanz für die jeweiligen eigenen Geschäftsabläufe zu prüfen.

Insbesondere sollte sich jeder rechtzeitig über notwendige zollrechtliche Verfahrensbewilligungen und denkbare Vereinfachungen informieren und entsprechende Anträge möglichst frühzeitig stellen, da dies zu einer zügigen Bearbeitung beiträgt und sich hieraus rechtzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten ergibt.

Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen wird die Wirtschaftsbeteiligten soweit als möglich bei den anstehenden Veränderungsprozessen aktiv begleiten und beraten.

OOCL Info:
Zum Stichtag 01.12.2012 werden von Atlas fuer den Testbetrieb bis 31.12.2012 nur noch Verzollungen fuer Hamburg angenommen, die auch mit einer ATB – Nummer versehen sind.
Zu diesem Zweck erhalten Sie bald auch auf den Ankunftsavisen fuer den derzeitigen Freihafen schon die ATB Nummer.


Bei sonstigen Rückfragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter von OOCL Ltd. ZN Deutschland gerne zur Verfügung!

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